Kosten

Gesetzlich Versicherte

Bei Interesse an einem Therapieplatz melden Sie sich bitte zu meinen telefonischen Sprechzeiten montags von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr bis 13.40 Uhr. Die Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse.

Privat Versicherte

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte vor einem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen.

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung alle für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.

Selbstzahler

Das Honorar vereinbare ich individuell mit Ihnen. Meine Gebühren lehnen sich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)/Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an.

Beihilfe der Beamtenversorgung

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten ihre Kosten für eine Psychotherapie meist in voller Höhe. Dies betrifft auch die freie Heilfürsorge.

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Beihilfe alle für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die im Notfall oder nach Überweisung des Truppenarztes auch in einer ambulanten Psychotherapiepraxis stattfinden kann. 

Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Heilfürsorge über den Ablauf und die Kostenübernahme und lassen Sie sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.